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   BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79   

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https://dejure.org/1979,11430
BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79 (https://dejure.org/1979,11430)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1979 - 1 StR 257/79 (https://dejure.org/1979,11430)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1979 - 1 StR 257/79 (https://dejure.org/1979,11430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79
    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf Unterstützungshandlungen beschränken kann (BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79
    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft ist auf der Grundlage gemeinsamen Wollens ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf Unterstützungshandlungen beschränken kann (BGHSt 11, 268, 271; 16, 12, 14).
  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 78/78

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH, Urteil vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78).
  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 07.08.1979 - 1 StR 257/79
    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme kommt es auf die innere Einstellung zur Tat an, insbesondere darauf, ob der Angeklagte die Tat als eigene gewollt oder ob er es allein darauf angelegt hat, eine fremde Tat herbeizuführen oder zu fördern (BGH, Urteil vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH, Urteile vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79).
  • BGH, 02.04.1980 - 2 StR 12/80

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Kriterien für das Vorliegen eines

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 390, 391, 393, 396; 14, 123, 129; 16, 12, 13; BGH Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79 -).
  • BGH, 09.02.1984 - 1 StR 35/84

    Objektive Voraussetzung der Mittäterschaft bei Mord

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des jeweiligen Angeklagten abhängen (BGH, Urteil vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78; Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79).
  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 80/81

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme - Kriterien für die Bewertung eines

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können dabei gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 28, 346, 348 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGH GA 1974, 370; 1977, 306; BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79).
  • BGH, 04.07.1980 - 2 StR 263/80

    Maßgebliche Kriterien zur Abgrenzung zwischen Beihilfe und Täterschaft

    Ob ein Beteiligter ein solch enges Verhältnis zur Tat in seinen Villen aufgenommen hat, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten erfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen, Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Villen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Villen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 390, 391; 8, 393, 396; 14, 123, 129; 16, 12, 13; BGH, Urteile vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79 - und vom 2. April 1980 - 2 StR 12/80 -).
  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 438/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und wegen Hehlerei - Abgrenzung Täterschaft

    Ob ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Gehilfe eingestuft werden muß, ist nach den gesamten umständen, die von seiner Vorstellung umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; BGH, Urteil vom 7. August 1979 - 1 StR 257/79).
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